Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Seit August 2023 ist die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden im Regelfall von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Leistungsumfang und Bedingungen hängen von dem Versicherungstarif sowie den individuell festgelegten Vereinbarungen ab.

Bei Interesse an einer Psychotherapie nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Dann klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt und Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Häufig müssen im Vorfeld Formulare angefordert werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Bearbeitung.

Seit dem 01. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die psychotherapeutischen Leistungen erstmals seit 1996 aufgewertet. Durch diese Aufwertung ist eine Zuzahlung nicht mehr erforderlich. In Anlehnung an die Abrechnungsempfehlung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) 134,06 €. Dies entspricht dem 2,3 fachen Satz mit der analogen Abrechnungsziffer 812. Einzelheiten können Sie gerne auf der Seite der Psychotherapeutenkammer nachlesen:

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de_626d305a19.pdf

Heilfürsorge Bundeswehr und Bundespolizei

Wenn Sie bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Bitte bringen Sie beide Dokumente zum Erstgespräch mit. Bei Fragen nehmen Sie gerne vorab mit mir Kontakt auf. 

Psychotherapiekosten selbst tragen?

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen. Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab geklärt werden müssen.

In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) 134,06. Dies entspricht dem 2,3 fachen Satz.

Elternberatung sowie Coaching

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Coaching bzw. Elternberatung in der Regel nicht. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und berechne pro Einheit (50 Minuten) 134,06 €.

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Derzeit biete ich im Rahmen der Weiterbildung nur Therapien für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche an.

Sie erreichen mich telefonisch zu folgenden Sprechzeiten
Montag und Freitag 
von 12:10 bis 13:00 Uhr
Tel. 02245 – 602 99 24 

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