Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden im Regelfall von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Leistungsumfang und Bedingungen hängen von dem Versicherungstarif sowie den individuell festgelegten Vereinbarungen ab.
Bei Interesse an einer Psychotherapie nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Dann klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt und Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Häufig müssen im Vorfeld Formulare angefordert werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Bearbeitung.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) 126,78 €. Dies entspricht dem 2,9 fachen Satz. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten über den 2,3 fachen Satz hinaus, trotz einer entsprechenden Begründung. Da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im Gegensatz zu dem Vergütungssystem der Krankenkassen seit 1998 nicht mehr angepasst wurde, arbeiten die meisten Privatpraxen mit einem gesteigerten Faktor. So bin auch ich seit Juli 2022 aufgrund der massiv steigenden Preise zu dem neuen Abrechnungsfaktor übergegangen. Sollte ein möglicher Eigenanteil ein Hinderungsgrund für eine psychotherapeutische Behandlung für Sie darstellen, so sprechen Sie mich bitte an.
Heilfürsorge Bundeswehr und Bundespolizei
Wenn Sie bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Bitte bringen Sie beide Dokumente zum Erstgespräch mit. Bei Fragen nehmen Sie gerne vorab mit mir Kontakt auf.
Gesetzliche Krankenversicherung:
„Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen.“
https://www.ptk-nrw.de/de/aktuelles/nachrichten-2018/detail/article/kostenerstattung-
fuer-psychotherapie-gemaess-13-absatz-3-sgb-v-weiterhin-moeglich-und-geboten.html
Konkret bedeutet das: wenn Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass die Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung mehr als 6 Wochen betragen und somit unzumutbar sind, haben Sie das Recht auf eine Behandlung in einer Privatpraxis. Die Kosten müssen von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir klären gemeinsam, welche Schritte hierfür notwendig sind.
Psychotherapiekosten selbst tragen?
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen. Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab geklärt werden müssen.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) 126,78 €. Dies entspricht dem 2,9 fachen Satz.
Elternberatung sowie Coaching
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Coaching bzw. Elternberatung in der Regel nicht. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und berechne pro Einheit (50 Minuten) 126,78 €.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Derzeit biete ich im Rahmen der Weiterbildung nur Therapien für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche an.
Haben Sie noch Fragen zu dem Ablauf oder den Behandlungsschwerpunkten? Gerne
beantworte ich diese telefonisch unter 0179 4989857 oder per E-Mail.